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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind für alle Aufträge gültig.

Vertragsabschluss:

Der Artikel/die Leistung wird erst verbindlich reserviert, wenn unser Angebot angenommen wurde. Vereinbarungen, die nicht aus unserem Angebot zu ersehen sind, oder die im voraus mündlich getroffen worden sind, gelten erst verbindlich, wenn sie schriftlich niedergelegt worden sind.

Anzahlung:

Wir sind berechtigt eine Anzahlung für unsere Leistungen zu verlangen.

Abholung:

Abholung des Equipments nach Absprache. Für Schäden oder Verzögerungen durch höhere Gewalt übernehmen wir keine Haftung. Die Abholzeit und Bringzeit ist einzuhalten.

Gefahrenübergang und Entgegennahme:

Mit der Übergabe unseres Equipments geht die Gefahr möglicher Beschädigungen auf den Auftraggeber über. Wir haften nicht für Personenschäden, die durch den Verzehr von Speisen entstehen, die der Auftraggeber oder Dritte her- bzw. bereitgestellt haben.

Mängel:

Bei etwaigen Abweichungen, Unklarheiten oder Unstimmigkeiten muss der Auftraggeber uns unverzüglich benachrichtigen. Bei zutreffenden Mängeln bessern wir kostenfrei nach. Falls Mängel erst später beanstandet werden, entfällt jedes Recht auf Wandlung oder Minderung.

Hinweis zur Zahlungsabwicklung:

Wir bieten unsere Dienstleistungen ausschließlich für Kommunen und öffentliche Einrichtungen auf Rechnung an. Für Privatpersonen ist der Rechnungsbetrag vorab per Vorkasse zu entrichten.

Hinweise zu Stornierungsgebühren:

Bis 30 Tage vor Veranstaltung 
0€

29-15 Tage vor Veranstaltung
30% der Rechnungssumme

14-4 Tage vor Veranstaltung
50% der Rechnungssumme

Ab 3 Tage vor Veranstaltung
70% der Rechnungssumme

Am Veranstaltungstag
90% der Rechnungssumme 

Unwetter, Sturm und höhere Gewalt

Die vermieteten Zelte und Mietgegenstände sind für den üblichen Veranstaltungsbetrieb ausgelegt. Es handelt sich jedoch um temporäre Konstruktionen, die bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen besonderen Belastungen ausgesetzt sein können.

Der Mieter ist verpflichtet, bei angekündigten oder auftretenden Unwettern angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören insbesondere die Beobachtung aktueller Wetterwarnungen, die Räumung des Zeltes bei Gewitter oder Sturm, die Sicherung loser Gegenstände im Veranstaltungsbereich sowie die vorübergehende Einstellung der Nutzung, sofern die Sicherheit von Personen gefährdet sein könnte.

Bei schwerem Sturm, Gewitter oder vergleichbaren Wetterlagen (Unwetterwarnungen) sind Zelte unverzüglich zu räumen. Der Aufenthalt von Personen im Zelt erfolgt während solcher Wetterereignisse auf eigene Gefahr. Lose Gegenstände im und um das Zelt sind rechtzeitig zu sichern.

Für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere Sturm, Orkan, Gewitter, Blitzschlag, Starkregen, Hagel, Überschwemmungen oder sonstige außergewöhnliche Naturereignisse entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, soweit diese Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruhen.

Hinweise oder Empfehlungen des Vermieters zu Wetterlagen dienen ausschließlich der Unterstützung des Mieters und entbinden diesen nicht von seiner eigenen Sorgfaltspflicht.

Wichtiger Hinweis – kein Widerrufsrecht für Online-Tickets: 

Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen wie Konzerte, Festivals oder Sportevents an einem festen Termin oder solche, die in einem genau angegebenen Zeitraum stattfinden sollen, ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den NonStop Verleih bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist Celle. Wir sind berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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